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Welche Bedeutung hat die Mitbestimmung in Deutschland? Eine Kommission, die von der Bertelsmann-Stiftung und der Hans-Böckler-Stiftung getragen wird, kam u.a. zu dem Ergebnis, dass der Einfluss der Betriebsräte erheblich gestiegen ist.
Der Autor hat zehn Münchner Großunternehmen befragt, welche aktuelle Bedeutung das Internet bei der Suche nach Akademikern bei ihnen spielt und wie sie die Bedeutung des Mediums für die Zukunft einschätzen. Heraus kam, was wir wohl schon häufiger gelesen haben. Die überregionalen Tageszeitungen sind noch Medium Nr.1, das Internet wird als Ergänzung angesehen.
Teamarbeit als Errungenschaft der humanen Arbeitswelt? Das mag für die Betrachtungsweise der westlichen Gruppenarbeit gelten, die von Vertretern der Human-Relations-Bewegung als Maßnahme gegen Monotonie und Belastung des Arbeitslebens und zur Förderung der Eigenverantwortung betrachtet wurde. Die japanische Teamarbeit dagegen entspringt ganz anderen Wurzeln. Dort ging es um die Etablierung einer Kontrollfunktion von Gruppen in Großkonzernen.
Was hier als Beispiel für eine lernende Organisation dargestellt wird, entpuppt sich als Erstellung von Unternehmensgrundsätzen, die anschließend von den Mitarbeitern in Ziele überführt wurden. Zuvor hatte man bei Büsing & Fasch festgestellt, dass die Top-down- Einführung eines Qualitätssicherungssystems wenig Früchte getragen hatte. Diesmal wollte man es besser machen.
Der Betriebsrat ist verpflichtet, einmal im Quartal eine Betriebsversammlung abzuhalten, also ein legitimes, wenn auch ein schwaches und wenig beliebtes Organ der Betriebsverfassung. Meist wird der Turnus nicht ingehalten.
Die Autorinnen beschreiben die Ergebnisse einer Umfrage bei Unternehmen und Hochschulabsolventen über ihr Nutzerverhalten bezüglich des Internets als Personalbeschaffungsmedium.
Der Markt der Online-Stellenbörsen boomt, das Volumen der ca. 100 Angebote liegt bei 32,5 Mio. DM, bis 2002 wird eine Steigerung auf 520 Mio. erwartet. Der Markt ist aber noch dabei, sich zu konsolidieren, noch haben sich keine Marktführer herausgebildet
Der Autor kommentiert einen Beschluss des Arbeitsgerichts München. Dieses hatte entschieden, dass in dem vorliegenden Fall kein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand vorlag und daher die Einschaltung der Einigungsstelle unzulässig sei.
Können sich Betriebsrat und Arbeitgeber nicht einigen, heißen die Alternativen Stillstand oder langes und teures Einigungsverfahren. Die Nachteile liegen auf der Hand.Das Verfahren kann von einem Verhandlungspartner erzwungen werden, entschieden wird "von außen" durch einen Vorsitzenden, damit gibt es einen Verlierer, das Klima leidet und die Gefahr besteht, dass die Regelung nicht lange hält. Die Autoren plädieren in solchen Fällen für Wirtschaftsmediation.
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