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  Buchbesprechung


Rechtshandbuch für Unternehmensberater:
Eine praxisorientierte Darstellung der typischen Risiken und ...

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Quiring, Andreas
1. Aufl. (2005)
Vahlen, ISBN: 3800625873


Unsere Bewertung:   

Schlagworte:
Beratungsverträge, Beraterhaftung, Konkurrenzverbote, Erfolgshonorare, Unternehmensberatung

Themenliste Literatur
Beratung   Alles für Berater und solche, die es werden wollen

Der Autor nennt im Vorwort als Anliegen des Buches, "alle für die Organisation und Durchführung von Unternehmensberatung in der Praxis relevanten Rechtsfragen … in verständlicher, möglichst ´unjuristischer´ Form zu erläutern, die daraus abzuleitenden Strategien aufzuzeigen sowie durch Checklisten und Musterverträge zusätzliche Umsetzungshilfen für den Alltag zu geben." Eine - in Anbetracht der Vielzahl und Vielfalt gesetzlicher Vorschriften - schwierige Aufgabe, die der Verfasser mit großem Geschick und folgendem Vorgehen löst: Er gliedert den "Stoff" nach "Gefahrenbereichen", in die sich Berater (bewusst oder unbewusst) durch ihre Tätigkeit zwangsläufig begeben. Er unterscheidet zunächst drei Hauptbereiche, denen er jeweils ein eigenes Kapitel widmet:
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit Aufbau und Organisation eines Beratungsgeschäfts (Kap. 2).
  • Rechtsfragen im Kontext von Anbahnung und Abschluss von Beratungsverträgen (Kap. 3).
  • Rechtsfragen bezüglich der Durchführung von Beratungsprojekten (Kap. 4).
In sich bestehen diese Kapitel aus jeweils zwei Teilen: Einem Teil mit Darlegung der Rechtslage und Verweisen auf einschlägige Urteile und einem weiteren mit möglichen Strategien zum Vermeiden von Gesetzesverstößen und von Haftungs- und Honorarrisiken. Dazu kommt ein 5. Kapitel über spezielle berufstypische Risikofelder, ein 6. mit Checklisten zu den zuvor diskutierten Themen und schließlich ein 7. mit zwanzig Musterverträgen als Anleitung zur praktischen Umsetzung der gegebenen Empfehlungen.

Kapitel 2 (Organisation des Beratungsgeschäfts) behandelt die Wahl der Rechtsform, Chancen, Risiken und Voraussetzungen der (manchmal nur so genannten) "Freiberuflichkeit" sowie die Probleme bei der Beschäftigung von angestellten und (schein)freien Mitarbeitern. Dazu die Problematik von Konkurrenzverboten für Zwecke des Kundenschutzes - ein häufig vorkommendes Streit- und Prozessthema zwischen Unternehmensberatungsfirmen als Hauptauftragnehmern auf der einen, Subunternehmern oder einzelnen freien Mitarbeitern auf der anderen Seite.

Kapitel 3 (Beratungsverträge) deckt die Konfliktbereiche "Vertragsanbahnung", "Vertragsgestaltung" und "Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen" ab. A.Quiring zeigt auf, dass schon mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen Pflichten entstehen, deren Missachtung Regressforderungen auslösen kann, z.B. die Pflicht zum Hinweisen auf Know-how- oder Kapazitätslücken oder zum Recherchieren von Förderungsmöglichkeiten, wenn vom potenziellen Klienten gewünscht. Ausführlich werden die verschiedenen Vertragsarten einschließlich der in der Praxis häufigen Mischformen, z.B. von Dienst- und Werkverträgen, besprochen. Ein wichtiger Punkt im Zusammenhang mit dem Werkvertrag: Die deutliche Warnung vor Garantiezusagen, weil diese den Berater in jedem Fall, sogar bei objektiver Unmöglichkeit z.B. auf Grund von höherer Gewalt, auf die gegebene Garantie verpflichten. Weitere Themen sind die notwendigen Vertragsinhalte, darunter die Leistungspflichten des Beraters und die Mitwirkungspflichten des Kunden.

Kapitel 4 (Abwicklung von Kundenprojekten) stellt die Konfliktfelder dar, die Berater bei der praktischen Durchführung von Aufträgen beachten müssen. Dazu gehören u.a. diejenigen der fehlenden, aber notwendigen Mitwirkung des Klienten, der Änderung von Kundenanforderungen im Projektverlauf und der vorzeitigen Vertragsbeendigung. Der Autor weist dabei auf eine im Projektalltag oft vernachlässigte Maßnahme hin: Das Führen einer persönlichen "detailreichen" Projektverlaufsdokumentation, um im Prozessfall, z.B. bei Honorarstreit, über präzise Informationen zu verfügen. Ein dafür geeignetes Dokumentationsschema wird gezeigt (S. 117).

Von den Themen im 5. Kapitel (Branchentypische Risikobereiche) sollen nur zwei erwähnt bzw. herausgehoben werden, zumal ein Teil dieses Kapitels durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz vom 01.07.2008 überholt ist: Die der Haftungsrisiken aus Beratungsvertrag und die Erfolgshonorare. Der Abschnitt über die Haftung von Unternehmensberatern für Pflichtverletzungen aus Beratungsverträgen macht eindringlich klar, wie schnell "schon eine geringfügige Fehleinschätzung der Situation des Kunden zu immensen Schäden [und hohen Regressansprüchen] führen (kann)" und wie eng begrenzt die Möglichkeiten zur Abwendung von Haftungsfolgen für den Berater sind. Der Autor gibt eine Übersicht über vertragliches Risikomanagement (S. 156ff.) und Risikovorsorge durch Versicherungsschutz (S. 158ff.), sagt zu ersterem aber auch auf Seite 157: "Die vorstehenden Empfehlungen werden nicht selten mit dem Wunsch des Beraters nach ´leichter´ und ´erfolgreicher´ Mandatsakquisition in einem Zielkonflikt stehen. Das ändert freilich nichts an der Relevanz der aufgezeigten Maßnahmen für eine wirksame Vorsorge gegenüber vermeidbaren Haftungsrisiken. Der Berater wird sich gegebenenfalls entscheiden müssen, um den Preis welcher Haftungsgefahren er ein Projekt äußerstenfalls übernehmen möchte."

Was die Erfolgshonorare betrifft, gibt der Verfasser eine Reihe zum Teil haarsträubender Fälle von Honorarausfall als Folge zu oberflächlich gefasster Vereinbarungen wider, die den Mandanten die Handhabe zur Zahlungsverweigerung boten.

Wer als Berater (und meistens doch Nicht-Jurist) die Fülle der möglichen Haftungsfälle und –ursachen im Buch vor Augen geführt bekommt, könnte möglicher- und verständlicherweise erschrecken. Dies um so mehr, wenn er liest (S. 149), dass "die Gerichte in der Praxis relativ schnell geneigt (sind), eine schadensstiftende Pflichtverletzung von Beratern anzunehmen und das Verschulden zu bejahen." Aber: A.Quiring liefert zu allen möglichen Risiken klare Empfehlungen zur Vermeidung oder Begrenzung. Durch diese und mit den Musterverträgen im Schlusskapitel wird das Buch zu einem enorm wertvollen Ratgeber. Jeder Berater braucht es oder hätte es längst schon gebraucht.

(MWonline zur Verfügung gestellt von Hansdieter Matthes )

(hdm 26.09.2008)

Diese Buchbesprechung ...
lässt keine Wünsche offen 
ist interessant, könnte aber ausführlicher sein 
ist wenig aussagekräftig 
wird dem Buch nicht gerecht 

 

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