Entgeltliche Zielvereinbarungen als eine besondere variable Vergütungsform sind in deutschen Unternehmen im Vordringen. Oft werden sie als Instrument moderner Personalführung gelobt. Die Einschätzungen über ihre betrieblichen Auswirkungen sind geteilt, Jubel und Katzenjammer wechseln sich ab. Auch ihre rechtliche Einordnung und die Voraussetzungen ihrer Einführung und laufenden Anwendung bereiten Schwierigkeiten, einschlägige Rechtsprechung ist noch immer spärlich.
Der Verfasser, promovierter Volljurist, setzt sich in seiner Arbeit mit den betroffenen soziologischen und rechtlichen Themenbereichen gleichermaßen auseinander. Methodisch handelt es sich um eine Literaturanalyse, deren Ergebnisse er durch weitere Erkundungen (u.a. Befragungen von Betroffenen) und durch die Auswertung empirischer Untersuchungen absichert. Vor dem Hintergrund eines sich in unserer Gesellschaft zunehmend durchsetzenden neoliberalistischen Gedankenguts identifiziert er Zielvereinbarungen als soziale Rationalisierungsmaßnahme. Wegen ihrer Anleihen beim Taylorismus sieht er sie als eine Art von Taylorismus in einem neuen Gewand. Der Verfasser charakterisiert sie zudem als Ausdruck des Wunsches der Unternehmen, daß ihre Mitarbeiter zunehmend als „Intrapreneure“ oder als „Unternehmer im Unternehmen“ agieren sollen. Ihre Gehaltsentwicklung wird so Chancen, aber vor allem neuen Risiken ausgesetzt.
Das Recht als gesellschaftliches Subsystem hat diese Entwicklung innerhalb des Subsystems Wirtschaft weitgehend noch nicht nachvollzogen. Nach Auffassung des Verfassers handelt es sich nach wie vor um Arbeitsverhältnisse, was er ausführlich begründet. Im Rechtsteil befasst er sich des weiteren mit ihrer rechtlichen Zulässigkeit (z.B. § 138 BGB) und den individualrechtlichen Voraussetzungen ihrer Einführung. Auch die tarif- und betriebsverfassungsrechtliche Situation von entgeltlichen Zielvereinbarungen wird reflektiert. Der Verfasser begründet ausführlich die seiner Meinung nach gegebene Gefahr, dass entgeltliche Zielvereinbarungssysteme zugunsten der Unternehmen erleichterte Kündigungsmöglichkeiten eröffnen können.
Die betrieblichen Auswirkungen von entgeltlichen Zielvereinbarungen stuft er anhand seiner Untersuchungsergebnisse kritisch ein. Er moniert, dass den Mitarbeitern - entgegen anders lautenden Verlautbarungen der Unternehmen - in der Praxis in Wahrheit oft nur eine Scheinpartizipation gewährt wird. Letztlich basieren sie nach seiner Meinung auf einem grundsätzlichen Misstrauenspotenzial der Unternehmen gegenüber ihren Mitarbeitern, was er anhand der sog. Agenturtheorie, einer der theoretischen Begründungsansätze für entgeltliche Zielvereinbarungen, aufzeigt. Er erachtet sie auch handwerklich als zu schwerfällig, um im hektischen betrieblichen Alltag bestehen zu können. Das alles verursacht oft Motivationsprobleme bei den Mitarbeitern.
Die aktuelle Rolle der Mitbestimmung wird zwiespältig gesehen: Sie nähert sich entgeltlichen Zielvereinbarungen nur vorsichtig an und tut sich insgesamt gesehen schwer damit. Sowohl für Gewerkschaften als auch für Betriebsräte bedeuten sie eine Gratwanderung, bei der sie Arbeitgeberbegehrlichkeiten, eigene Machtinteressen und die Interessen und die Befindlichkeiten ihrer Klientel unter einen Hut bringen müssen. Das gelingt beileibe nicht immer.
Trotzdem werden sich entgeltliche Zielvereinbarungen nach seiner Meinung künftig mehr und mehr durchsetzen, weil sie mittel- bis langfristig für die Unternehmen vorteilhafter sind als herkömmliche Lohn- und Gehaltssysteme. Sie sind so ein Instrument, das mit dazu beitragen wird, daß sich in der Zukunft ein neuer Arbeitskrafttypus des „Arbeitskraftunternehmers“ herausbilden wird.
Der Verdienst des Werkes besteht darin, dass – soweit ersichtlich – das Phänomen Zielvereinbarung erstmals in einem Guss dargestellt wird, indem seine betrieblichsoziologische und die rechtliche Seite unter Aufzeigen ihrer wechselseitigen Zusammenhänge in sehr profunder Weise gewürdigt werden. Die bereits vorhandene Management- und Personalführungsliteratur zu Zielvereinbarungen (u.a. Leitfäden für ihre Einführung) wird dadurch hervorragend ergänzt. Sowohl für Praktiker, ob im betrieblichen oder im juristischen Bereich, als auch für Wissenschaftler bietet das Werk daher eine sehr gute Grundlage, sich dem Phänomen zu nähern und sich eine fundierte Meinung als Entscheidungsgrundlage zu bilden. Das Werk verarbeitet zudem etliche einschlägige Fundstellen aus Literatur und Rechtsprechung. Sein reichhaltiges Literaturverzeichnis berücksichtigt sehr weitgehend die Veröffentlichungen der letzten Jahre (bis Ende 2003). Es bietet so einen guten Fundus für Recherchen zu weiterführenden Teilaspekten von entgeltlichen Zielvereinbarungen.
(MWonline zur Verfügung gestellt von Jürgen Wohlfarth, Verwaltungsdezernent für Rechts- und Ordnungsangelegenheiten der Landeshauptstadt Saarbrücken) |